Ökostrom
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Beim Ökostrom handelt es sich um elektrische Energie, die aus erneuerbaren Energieträgern erzeugt wird. Dazu zählen Wasser-, Wind- und Sonnenkraft sowie die Nutzung von flüssiger, gasförmiger und fester Biomasse.
Das Ökostromgesetz regelt die bundesweite Förderung der Ökostromerzeugung. Darin sind auch jene Maßnahmen gesetzlich verankert, die zur Erreichung der EU-Richtlinie zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizitätsbinnenmarkt erforderlich sind. >>
Erläuterungen zum Ökostromgesetz - Kurzfassung
Das Zeitalter des Erdöls geht zu Ende, eine Energiewende ist unausweichlich. Wohin wir steuern, entscheiden aber letztlich nur wir selbst: Mit Atomkraft und Steinkohle Richtung Umweltkatastrophe – oder mit österreichischen Rohstoffen und heimischen Arbeitskräften Richtung wirtschaftlicher Unabhängigkeit, verringerter CO2-Emissionen, verstärkter Regionalpolitik und einer gesicherten Energiezukunft. Die Devise einer nachhaltigen Energiepolitik muss daher lauten: Jetzt umschalten auf Ökostrom! >>
Erläuterungen zum Ökostromgesetz - Langfassung
Im Jahr 2001 haben einige Landtage die Landesregierungen aufgefordert, auf den Bund einzuwirken, die gesetzlichen Grundlagen für einen bundesweiten Ausgleich betreffend Ökoenergie und Energie aus Kleinwasserkraft zu schaffen. Dies führte zur Erlassung des Ökostromgesetzes, BGBl. I Nr. 149/2002, mit dem die Förderung der Ökostromerzeugung auf eine bundesweit einheitliche Grundlage gestellt und jene Maßnahmen gesetzlich verankert wurden, die zur Erreichung der im Anhang der EU-Richtlinie zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizitätsbinnenmarkt (2001/77/EG vom 27. September 2001) erforderlich sind. >>
Stellenwert der erneuerbaren Energieträger in Österreich
Der Einsatz erneuerbarer Energieträger in der Stromerzeugung bildet seit Jahrzehnten das Rückgrat des österreichischen Kraftwerksparks. Mit einem Anteil der Erneuerbaren von etwa 70% (nach Abzug von Pumpstrom: 66%) am Bruttoinlandsstromverbrauch nahm Österreich bereits 1997 innerhalb der EU eine klare Spitzenposition ein. >>
Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern in Österreich
Bis zur Erlassung des ElWOG, BGBl. I Nr. 143/1998, gab es eine Reihe von Maßnahmen zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen, die meist nicht auf einer gesetzlichen Grundlage beruhten, sondern bundesländerweise zersplittert in Förderungsprogrammen vorgesehen waren. Über diese uneinheitliche Situation gibt beispielsweise die von der EVA herausgegebene Broschüre „Energiesparförderung 1997 - Ein Nachschlagwerk für Private, Unternehmen und Gemeinden“ Auskunft. >>
Europäische Vorgaben zum Einsatz erneuerbarer Energien
Zu den europäischen Vorgaben zum Einsatz erneuerbarer Energien zählen: 20-20-20-Ziele; Richtlinie 2001/77/EG zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizitätsbinnenmarkt; Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und Aktionsplan (NREAP) >>
Weitere verbindliche Europäische Vorgaben
Die Endenergieeffizienz-Richtlinie 2006/32/EG vom 5. April 2006, die am 14. März 2006 unter österreichischer Vorsitzführung im Europäischen Rat formell verabschiedet wurde, hat die Erhöhung der Effizienz der Endenergienutzung zum Ziel, das mit einer Reihe operationeller Maßnahmen verfolgt werden soll. Zweck der Richtlinie ist es, die Kostenwirksamkeit und Effizienz der Endenergienutzung in den Mitgliedstaaten zu steigern. >>













