Stellenwert der erneuerbaren Energieträger in Österreich

Inhalte stammen aus 270/ME XXIV.GP - Ministerialentwurf - Erläuterungen

Der Einsatz erneuerbarer Energieträger in der Stromerzeugung bildet seit Jahrzehnten das Rückgrat des österreichischen Kraftwerksparks. Mit einem Anteil der Erneuerbaren von etwa 70% (nach Abzug von Pumpstrom: 66%) am Bruttoinlandsstromverbrauch nahm Österreich bereits 1997 innerhalb der EU eine klare Spitzenposition ein (auf den weiteren Plätzen innerhalb der Europäischen Union folgten Schweden mit 49,1% an zweiter, Portugal mit 38,5% an dritter und Finnland mit 24,7% an vierter Stelle). Dieser Anteil hat sich aufgrund des Stromverbrauchswachstums bis 2006 auf 57,35% verringert und stieg bis 2007 wieder auf 62,45%. Im Jahr 2010 betrug der Anteil der Erneuerbaren an der Stromproduktion in Österreich rund 66%, womit Österreich im europäischen Vergleich den ersten Platz einnahm; auf den Plätzen folgten Lettland mit 58,9% und Schweden mit 52,5%. Aus Gründen der Sicherheit und Diversifizierung der Energieversorgung, des Umweltschutzes, der Erhaltung einer intakten Umwelt und des sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalts stellt sich die Forcierung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen als eine Maßnahme dar, der höchste Priorität zukommt. Dieser Bedeutung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern wurde bereits durch die Entschließungen des Nationalrates vom 7. Juli 1998, 128/E, XX. GP, in der 133. Sitzung und vom 25. März 1999, 167/E, XX. GP, in der 144. Sitzung zum Ausdruck gebracht. Weiters manifestieren auch zahlreiche Petitionen von Gebietskörperschaften und sonstigen Rechtsträgern dass das Interesse an einer Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern in weiten Teilen der Bevölkerung fest verankert ist und von einem breiten Konsens der Stromkonsumenten getragen wird. Die Bedeutung des Ökostromgesetzes wurde auch durch den Beschluss der Bundesregierung im 21. Ministerrat der XXIII. GP vom 11. Juli 2007, TOP 46, hervorgestrichen. Mit dem Regierungsprogramm der XXIV. GP rückte der Aspekt einer leistbaren und sicheren Energieversorgung bei gleichzeitig effizienter Nutzung der erneuerbaren Energien und unter dem Fokus auf das technisch und ökonomisch realisierbare Potenzial beim Ausbau der Energieproduktion auf erneuerbarer Basis stärker in den Mittelpunkt.

Energiestrategie:

In der vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend gemeinsam mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft im März 2010 präsentierten Energiestrategie Österreich werden umfassende Zielsetzungen für die zukünftige Energieversorgung Österreichs formuliert. Vorrangiges Ziel ist es, den Endenergieverbrauch bis 2020 auf dem heutigen Niveau von 1.100 PJ zu stabilisieren. Die drei Strategiesäulen, die die österreichische Energiestrategie tragen sind die Steigerung der Energieeffizienz, die Sicherstellung der Energieversorgung und der engagierte Ausbau der Erneuerbaren Energien. Damit die Energiepolitik mit dem allgemeinen volkswirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Zielsystem kompatibel ist, wurden Versorgungssicherheit, Umweltverträglichkeit, Sozialverträglichkeit, Kosteneffizienz und Wettbewerbsfähigkeit als Rahmenvorgaben fixiert.

Erneuerbare Energieträger sollen nach der Energiestrategie dort eingesetzt werden, wo sie in Relation zum Kostenaufwand den größten Nutzen erreichen können. Die Schwerpunkte der Stromerzeugung werden in Wasserkraft und Windkraft gesehen. Landwirtschaftliche Energiepflanzen sollen prioritär zur Biotreibstofferzeugung und feste Biomasse, soweit für energetische Nutzung verfügbar, zur Wärmeversorgung herangezogen werden. Das Ausmaß des Einsatzes von Photovoltaik ist von der Kostenentwicklung dieser Technologie abhängig. Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern soll vom Jahr 2008 bis 2020 um 17 PJ (4,7 TWh) angehoben werden, das sind 1,5% des Endenergieverbrauchs von 1.100 PJ. Die dargestellten Einzelausbauwerte überschreiten diese Vorgabe: Der Stromausbau aus Wasserkraft wird mit 13 PJ (3,5 TWh) abzüglich Reduktionseffekten durch die Wasserrahmen-Richtlinie und der Windkraftausbau bis 2020 mit bis zu 10 PJ (2,8 TWh) angegeben. Berücksichtigt man die bereits in den vergangenen Jahren durch Förderungen gemäß Ökostromgesetz (Einspeisetarife, Investitionszuschüsse) bewirkten Ausbauten und Neubauten, dann kann Kleinwasserkraft und mittlere Wasserkraft zu etwa 50 % zu diesem Wasserkraft-Ausbauziel beitragen. Der Ausbau von Wasserkraft über 20 MW ist gegenwärtig dagegen noch nicht in einem der Energiestrategie entsprechendem Ausmaß absehbar, da dafür bisher nur in geringem Ausmaß Errichtungsgenehmigungen erteilt sind.