Weitere verbindliche Europäische Vorgaben

Inhalte stammen aus 270/ME XXIV.GP - Ministerialentwurf - Erläuterungen

Richtlinie 2006/32/EG über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen

Die Endenergieeffizienz-Richtlinie 2006/32/EG vom 5. April 2006, die am 14. März 2006 unter österreichischer Vorsitzführung im Europäischen Rat formell verabschiedet wurde, hat die Erhöhung der Effizienz der Endenergienutzung zum Ziel, das mit einer Reihe operationeller Maßnahmen verfolgt werden soll. Zweck der Richtlinie ist es, die Kostenwirksamkeit und Effizienz der Endenergienutzung in den Mitgliedstaaten zu steigern. Dies soll durch die Bereitstellung der nötigen Zielvorgaben, Mechanismen und Anreize sowie des institutionellen, finanziellen und rechtlichen Rahmens zur Beseitigung vorhandener Markthindernisse und Marktunvollkommenheiten, die der effizienten Endenergienutzung entgegenstehen sowie durch die Entwicklung eines Markts für Energiedienstleistungen und für die Bereitstellung von Energieeffizienzprogrammen und anderen Energieeffizienzmaßnahmen für Endverbraucher erfolgen.

Das in dieser Richtlinie festgelegte indikative Einsparungsziel, bis 2016 9% des in der Periode 2001 bis 2005 durchschnittlichen jährlichen Endenergieverbrauchs einzusparen, bedeutet für Österreich eine Einsparung von 80,4 PJ (als Zwischenziel wurde für das Jahr 2010 der Einsparungswert mit 17,9 PJ festgelegt) aufgrund des, gemäß Art. 14 dieser Richtlinie, erstellten ersten nationalen Energieeffizienz-Aktionsplans, welcher von Österreich im Sommer 2007 an die Europäische Kommission übermittelt wurde. Der in diesem Zusammenhang erstellte Aktionsplan zielt u.a. auf die Sanierung des öffentlichen Gebäudestandes ab, auf die Ingangsetzung des Renovierungsprozesses von privaten Gebäuden, die Steigerung der Energieeffizienz von Geräten, die Erhöhung des Wirkungsgrades der Strom- und Wärmeerzeugung und die Einführung von intelligenten Netzen und Zählern, die den Verbrauchern zur Optimierung ihres Energieverbrauchs und zur Berechnung ihrer Energieeinsparungen notwendige Informationen und Dienste liefern sollen.

Eine Voraussetzung für die Steigerung der Energieeffizienz ist, dass sie die Wettbewerbsfähigkeit der einzelnen Volkswirtschaften nicht beeinträchtigt. Bei Maßnahmen zu Erhöhung der Energieeffizienz soll deren Kosteneffizienz sichergestellt werden und sie sollen so gestaltet sein, dass damit Wachstumskräfte der einzelnen Volkswirtschaften insgesamt gestärkt werden und auch die soziale Verträglichkeit der jeweiligen Maßnahmen gewährleistet ist.