Jauschnegg zu Ökostromgesetz: Kernforderungen erfüllt
Festzulegende Einspeisetarife entscheiden über die „erneuerbare“ Zukunft
Der Österreichische Biomasse-Verband begrüßt das heute beschlossene Ökostromgesetz. Erstmals wurden klare Ausbauziele für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen bis 2020 festgelegt und das Unterstützungsvolumen um 140 % von 21 auf 50 Millionen Euro pro Jahr erhöht. Für die Biomasse gilt ein Erweiterungsziel der Ökostromproduktion von zusätzlichen 200 MW. Dafür stehen 10 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. „Unsere zentrale Forderung, dass kleinere, dezentrale und regionale Anlagen forciert werden, haben wir durchgesetzt“, erklärt Dr. Horst Jauschnegg, Vorsitzender des Österreichischen Biomasse-Verbandes. Von den 10 Millionen Euro wurde ein Teilkontingent von 3 Millionen Euro für Anlagen auf Basis fester Biomasse mit einer Engpassleistung bis 500 kW fixiert.
Altanlagen erhalten Folgetarif. Bislang liefen die Tarife für Biomasse-Anlagen nach 13 Jahren aus. Ein Nachfolgetarif „konnte“ bislang gewährt werden. Nunmehr „muss“ bis zum 20. Jahr nach erfolgter Inbetriebnahme ein separater Einspeisetarif garantiert werden. „Diese ‚Muss-Bestimmung’ ist für die Biomassebranche von großer Bedeutung“, erklärt Jauschnegg. Bei Verwendung gasförmiger und flüssiger Biomasse wurde ein Wechsel vom Rohstoff- auf einen Betriebskostenzuschlag vollzogen, der maximal 4 Cent/kWh ausmacht. „Damit ist eine längerfristige Absicherung bestehender Biogasanlagen gelungen“, erklärt Jauschnegg.
Keine Anreize für neue Ressourcen. „Leider hat man es verabsäumt, Anreize für den verstärkten Einsatz von alternativen Rohstoffen für die Stromerzeugung aus fester Biomasse, wie Kurzumtriebshölzer und Maisspindeln, und für die Stromerzeugung aus Biogas, wie Zwischenfrüchte und Wirtschaftsdünger, ins Gesetz aufzunehmen“, bedauert Jauschnegg.
Tarife entscheidend. „Maßgeblich für den weiteren Ausbau der Ökostromerzeugung aus Biomasse ist, dass nach der Genehmigung des Ökostromgesetzes durch die EU entsprechende Einspeisetarife verordnet werden, die auch langfristig einen wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen ermöglichen“, führt Jauschnegg weiter aus.
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