Ökostromgesetz: Klares Bekenntnis zur Biomasse

Zentrale Forderungen des Biomasse-Verbandes wurden umgesetzt

„Nach langwierigen Verhandlungen haben wir zahlreiche Verbesserungen im Entwurf zum Ökostromgesetz 2012 für die Biomasse-Branche durchgesetzt“, erklärt Dr. Horst Jauschnegg, Vorsitzender des Österreichischen Biomasse-Verbandes, bezugnehmend auf das heute im Ministerrat beschlossene Gesetz. „Das wichtigste ist, dass die Planungssicherheit für die Investoren wieder gewährleistet ist.“ Etwa ein Viertel der jährlich vorgesehenen Fördersumme von nunmehr 40 Millionen Euro ist für den Biomasse-Bereich (fest und gasförmig) reserviert. Auch die Ausbauziele bis 2020 wurden klar definiert: 200 MW. Erstmals ist ein eigenes Kontingent von 3 Millionen Euro für Anlagen mit einer elektrischen Leistung unter 500 kW vorgesehen. „Dies war eine zentrale Forderung des Österreichischen Biomasse-Verbandes. Damit wird ein Schwerpunkt auf regionale, dezentrale und effizienter Projekte gelegt“, erklärt Jauschnegg. „Das vorliegende Ökostromgesetz setzt ein klares Signal für den Ausbau der Stromerzeugung aus Biomasse. Eine weitere wichtige Voraussetzung sind kostendeckende Einspeisetarife, die nach Inkrafttreten des Ökostromgesetzes zu verordnen sind.“

Mit Wehmut blickt der Vorsitzende auf den nicht berücksichtigten Vorschlag zur Ressourcen-Mobilisierung. Mit einem Zuschlag von 2 Cent/kWh bei Verwendung von Kurzumtriebsholz und Maisspindeln sollten neue Rohstoffquellen verstärkt genutzt werden. Diese stehen insbesondere mit der klassischen stofflichen Holznutzung kaum in Konkurrenz. Auch bei Biogas könnte der vermehrte Einsatz von Zwischenfrüchten und Wirtschaftsdüngern die Diskussion um die Nahrungsmittelkonkurrenz vermindern. „Dieses Thema geben wir noch nicht auf. In den kommenden Wochen werden wir unsere Vorschläge diesbezüglich noch einmal kommunizieren“, gibt sich Jauschnegg kämpferisch. 

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