(PA-ÖBMV) – Der Österreichische Biomasse-Verband (ÖBMV) begrüßt die Novelle der Nachhaltigen forstwirtschaftlichen Biomasse-Verordnung (NFBioV) zur Umsetzung der europäischen Erneuerbaren-Energie-Richtlinie (RED III). Zentrale Forderungen der Branche wurden berücksichtigt und damit Rechtssicherheit für die Forst- und Holzwirtschaft hergestellt. Durch die praxis- und realitätsnahe Umsetzung des Kaskadennutzungsprinzips und die Hervorhebung der Bedeutung der Bioenergie für die Energieversorgungssicherheit kann die Holzenergie ihre Verantwortung für die Energiewende und den Klimaschutz weiterhin voll wahrnehmen.
„Die Verordnung ist ein wesentlicher Schritt hin zu mehr Rechtssicherheit für die betroffenen Unternehmen und für die Anerkennung der Leistungen der Holzenergie für die Energieversorgungssicherheit. Sie ist die Grundlage für den weiteren Ausbau von Fernwärme, Kraft-Wärmekopplungs- und Energieerzeugungsanlagen in der Holzindustrie“, betont Franz Titschenbacher, Präsident des ÖBMV.
Die Novelle setzt zentrale Vorgaben der RED III um. Dazu zählen unter anderem strengere Nachhaltigkeitskriterien und neue Rohstoff-Definitionen. Der ÖBMV begrüßt, dass Österreich die europarechtlich vorgesehene Möglichkeit nutzt, diese Definitionen an nationale Wald- und Marktbedingungen anzupassen. Positiv bewertet der ÖBMV die in der Novelle festgelegte Umsetzung des Kaskadennutzungsprinzips zur Sicherstellung der Energieversorgung.
Kaskadennutzung erfolgreich durch den Markt geregelt
Die Kaskadennutzung von Holzbiomasse hat sich bereits erfolgreich über Marktmechanismen etabliert: Hochwertige Holzsortimente werden stofflich genutzt, während Reststoffe effizient der Energieerzeugung zugeführt werden. Zusätzliche regulatorische Eingriffe oder verpflichtende Vorgaben zur Kaskadennutzung sind daher nicht notwendig. Im Gegenteil: Sie könnten zu einer geringeren Nutzung von Holzbiomasse führen und Risiken für die Energieversorgungssicherheit erhöhen. In der Folge würde dies den Einsatz fossiler Energieträger begünstigen.
Konkret wird mit der Novelle klargestellt: Wenn Rundholz in der Praxis keinen höheren wirtschaftlichen Mehrwert in der stofflichen Nutzung erzielt als bei der energetischen Verwertung, ist davon auszugehen, dass es für industrielle Zwecke nicht geeignet ist. Maßgeblich sind dabei die tatsächlichen Marktbedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses – und zwar nicht nur am Holzmarkt, sondern auch im Energiemarkt. Diese differenzierte Auslegung ist aus Sicht des Verbandes essenziell, um Zielkonflikte zu vermeiden.
Bedeutung für Österreichs Energiezukunft
Der ÖBMV betont, dass die energetische Nutzung von Holzbiomasse ein unverzichtbarer Bestandteil einer sicheren, nachhaltigen und klimafreundlichen Energieversorgung in Österreich ist. Mit einem Waldanteil von rund 47,9% und einem Biomasseanteil von etwa 50% an den erneuerbaren Energieträgern kommt der energetischen Nutzung von Biomasse als Erdgas- und Erdölersatz in Haushalten, Heizwerken, Kraftwerken und Industrieanlagen eine tragende Rolle zu. Rund 40% der Raumwärme in Österreich werden durch Biomasse bereitgestellt. Die Änderung der NFBioV steht im Kontext der österreichischen Klima- und Energieziele: Der Anteil erneuerbarer Energie soll bis 2030 auf mindestens 57% steigen. Biomasse spielt dabei eine Schlüsselrolle.
Rückfragehinweis:
Antonio Fuljetic-Kristan,
Österreichischer Biomasse-Verband,
Tel: +43 (0)1 533 07 97 – 31, 0660 85 56 804,
E-Mail: fuljetic@biomasseverband.at


