Bundesländer erhalten weitreichende Kompetenzen

25.04.2019

(Wien, 25.04.2019) „Mit dem heute im Parlament beschlossenen Biomassegrundsatzgesetz können Holzkraftwerke, deren Einspeisetarife aufgrund fehlender Nachfolge-Regelungen im aktuellen Ökostromgesetz auslaufen, weiter betrieben werden. Die Bundesländer können nun im Rahmen von Ausführungsgesetzen kostendeckende Tarife beschließen. Im Falle von Schadereignissen sind auch Ausnahmen von den äußerst restriktiven Effizienzkriterien möglich“, zeigt sich Franz Titschenbacher, Präsident des Österreichischen Biomasse-Verbandes zufrieden. „Das von Umweltministerin Elisabeth Köstinger und ihrem Team vorgelegte Gesetz zerstreut die im Vorfeld geäußerten Bedenken, dass nur ein kleiner Teil der Anlagen von der Übergangsregelung profitieren könnte. Durch das vorgelegte exemplarische Ausführungsgesetz ist auch eine rasche Umsetzung auf Länderebene möglich.“ Der gewählte Lösungsansatz mittels Biomassegrundsatzgesetz wurde durch die Ablehnung einer im Nationalrat mit Zweidrittel-Mehrheit beschlossenen einfacheren Lösung im Bundesrat notwendig. „Im Sinne des Gemeinschaftsprojekts Klimaschutz und einer zukunftsweisenden Alternative zur Atomenergie und fossilen Energieträgern hoffen wir auf eine konsensuale Behandlung im Bundesrat ohne Parteikalkül und Wahlkampftaktik“, so Titschenbacher.

Holzkraftwerke in Österreich

Bioenergie ist die mit Abstand bedeutendste erneuerbare Energieform und belegt hinter Öl und knapp hinter Erdgas den dritten Platz im Energieaufkommen. Bioenergie hat das Potenzial, bereits mittelfristig Öl als führenden Energieträger abzulösen. Biomasse wird bereits in allen Sektoren der Energiebereitstellung im Raumwärme-, Treibstoff-, Strom- und industriellen Bereich als Energieträger eingesetzt. Ein zentraler Baustein der Bioenergie sind Holzkraftwerke, die durch die Produktion von Strom und Wärme und ihre meist industrienahen Standorte als Musterbeispiele der Sektorkopplung zwischen Strom und Wärme gelten. Holzkraftwerke verfügten bis 2017 über eine Engpassleistung von rund 300 MW, die bis 2030 auf etwa 450 MW ausgebaut werden könnte. Die rund 130 Anlagen sind über das gesamte Bundesgebiet verteilt und meist in Industriestandorte oder Fernwärmenetze eingebunden. Durch das sukzessive Auslaufen der Einspeisevergütung drohen laufend Anlagen vom Netz zu gehen. Alleine 2019 würden ohne Übergangslösung Werke mit einer Engpassleistung von annähernd 140 MW vom Tarifende betroffen sein. Holzkraftwerke sind für die Wärmewende doppelt wirksam. Sie erzeugen auch im Winter Strom, wenn Wasserkraft und Photovoltaik witterungsbedingt weniger Energie bereitstellen können. Sie verbessern damit nicht nur die Klimabilanz bei Strom, sondern indirekt auch die von strombasierten Heizsystemen. Durch die bei der Stromproduktion anfallende Wärme reduzieren Holzkraftwerke zusätzlich den noch immer dominierenden fossilen Energieeinsatz in der Fernwärme. Die bei Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) umgesetzte Sektorkopplung schafft viele Synergien, die sich bei Biomasse nicht nur auf den Wärme- und Stromsektor beschränkt. In der Forstwirtschaft ermöglicht sie die Verwertung von niederwertigen Holzsortimenten, wie sie bei Windwürfen, Käferbefall oder Waldpflegemaßnahmen verstärkt anfallen und für die es bis vor wenigen Jahren kaum Abnehmer gab.  Holzkraftwerke sichern 6.400 Arbeitsplätze und produzieren 20 Prozent des heimischen Ökostroms und mehr als 40 Prozent der erneuerbaren Fernwärme.

Rückfragehinweis:
Antonio Fuljetic-Kristan
Österreichischer Biomasse-Verband
Tel: +43 (0)1 533 07 97 – 31
Mobil: 0660 85 56 804
E-Mail: fuljetic@biomasseverband.at

Schnitt von Baumstamm

Baumstamm

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